Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Vereinsheld:innen 2023“ der Sparkassen-Finanzgruppe

  1. Allgemeines

    Im Rahmen der Kampagne „Vereinsheld:innen 2023“ der Sparkassen-Finanzgruppe werden bundesweit Vereinsheld:innen gesucht.

    Zum Gewinnspiel „Vereinsheld:innen gesucht“ können Nominierende ihre Vereinshelden eines Sportvereins während der Anmeldephase über eine Website anmelden. Für diese angemeldeten Vereinshelden kann dann in der Votingphase abgestimmt werden. Nach der Votingphase steht jeweils ein Landesgewinner pro Bundesland fest, dessen Verein einen Gewinn erhält. Aus den 16 Landesgewinnern werden 3 Personen als Hauptgewinner per Losverfahren für einen weiteren Preis ausgewählt.

    Das Gewinnspiel ist auf www.sparkasse.de/vereinshelden zu finden.

  2. Veranstalter

    Veranstalter des Gewinnspiels ist:

    Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Charlottenstraße 47, 10117 Berlin,
    Tel.: 0049 30 2 02 25-0, Fax: 0049 30 2 02 25-2 50, E-Mail: info@dsgv.de,
    Website: www.dsgv.de

    Er ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz‐Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

    Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten:

    Datenschutzbeauftragter, Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
    Charlottenstr. 47, 10117 Berlin, E‐Mail: datenschutz@dsgv.de

  3. Definitionen und teilnahmeberechtigter Personenkreis
    1. Vereinsheld

      Ein Vereinsheld ist eine Einzelperson, die von einem Nominierenden als Vereinsheld betrachtet wird, eventuell ehrenamtlich tätig ist und als die gute Seele des Vereins wahrgenommen wird. Der Vereinsheld muss im Zeitpunkt der Nominierung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    2. Nominierender

      Jeder Vereinsheld wird durch einen Nominierenden vorgeschlagen. Nominierender kann jede Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

    3. Verein im Sinne der Gewinnspielaktion

      Ein Verein im Sinne der Gewinnspielaktion ist jeder eingetragene Sportverein (Rechtsform: e.V.).

  4. Teilnahme am Gewinnspiel

    Die Teilnahme des Vereinshelden am Gewinnspiel erfolgt durch Ausfüllen des Online-Formulars durch den Nominierenden und Zustimmung des Vereinshelden zur Teilnahme wie nachfolgend beschrieben.

    Bei der Nominierung des Vereinshelden gibt der Nominierende im Online-Formular folgende Daten an

    Daten des Nominierenden:

    - Vor- und Nachname; E-Mail-Adresse

    Daten des Vereinshelden:

    - Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Verein, PLZ Verein, Foto des Vereinshelden oder Symbolbild (Vereinsheim, Vereinsgelände, Sportgerät, etc.) sowie eine Beschreibung des ehrenamtlichen Engagements. Teile dieser Daten werden zu Zwecken des Votings veröffentlicht, Teile werden zur Identifikation eines Gewinners benötigt.

    Bei den Daten des Vereinshelden handelt sich hier aus Sicht des Nominierenden um Daten eines Dritten. Der Nominierende muss daher zuerst die Einwilligung des Vereinshelden zur Eingabe der Daten einholen. Der Nominierende sichert zu, dass die Einholung vor dem Hochladen der Daten an den Veranstalter verbindlich und in Textform stattgefunden hat und bestätigt dies mit dem Absenden der Nominierung. Der Veranstalter behält sich vor, dies zu überprüfen.

    Sollte ein Vereinsheld die Löschung seiner Daten während des Laufs des Gewinnspiels wünschen, kann er den Veranstalter dazu unter gewinnspiel@vereinsheld-gesucht.de jederzeit auffordern. Außerdem kann der Nominierende die Nominierung zurückziehen und damit die Daten aus dem Voting nehmen. In beiden Fällen endet die Teilnahme des Vereinshelden und die auf ihn u.U. bereits entfallenen Stimmen verfallen.

    Der Nominierende bestätigt außerdem, dass er als Nominierender gegenüber dem Vereinshelden benannt werden darf. Der Vereinsheld erhält eine E-Mail, deren Aktivierungslink er anklickt, wenn er der Nominierung und der Verwendung seiner Daten einschließlich des Bildes zustimmt. Sollte sich der Vereinsheld nicht binnen 5 Tagen den Aktivierungslink betätigen, so stimmt der Nominierende zu, dass er eine automatische E-Mail mit der Bitte erhält, den Vereinshelden auch noch einmal persönlich um Aktivierung des Bestätigungslinks zu bitten. Dieser Kontaktaufnahme stimmt der Nominierende im Nominierungsverlauf über das Online-Formular zu.

    Das Online-Formular muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden. Zur vollständigen Registrierung erhält der Nominierende eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Die Nominierung ist erst abgeschlossen und gültig, wenn der Nominierende den Bestätigungslink (Double-Opt-In-Prozess) aktiviert hat. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

  5. Gewinnspielzeitraum und Votingphase

    Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 16.10.2023 (09:00 Uhr) bis 27.11.2023 (24:00 Uhr) statt. Die Anmeldephase läuft vom 16.10.2023 bis zum 12.11.2023. Während dieser Zeit kann der Nominierende seinen Vereinshelden anmelden.

    Vom 13.11.2023 bis zum 27.11.2023 findet das Publikums-Voting statt („Votingphase“).

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Votingphase für das Gewinnspiel zu verlängern. Die entsprechende Terminierung wird auf der Gewinnspielseite bekannt gegeben.

  6. Gewinner-Ermittlung und Gewinne
    1. Landesgewinner

      Für jedes Bundesland wird ein Vereinsheld als Landesgewinner durch das Publikums-Voting bestimmt, sodass es 16 Landesgewinner geben wird.

      Die Landesgewinner werden geehrt. Der jeweilige Verein jedes Landesgewinners erhält 2.500,- € inkl. MwSt. für die Vereinskasse.

      Nach Zuteilung des Gewinns werden die Landesgewinnern unter den vorliegen Kontaktdaten kontaktiert. Die Landesgewinner werden hierbei gebeten, dem Verein die zur Verfügung gestellten Kontaktdaten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zu übermitteln, um die Gewinnabwicklung abzustimmen.

    2. Hauptgewinner

      Durch Losverfahren ermittelt der Veranstalter aus den 16 Landesgewinnern 3 Hauptgewinner.

      Der Hauptpreis für die Hauptgewinner ist eine zweitägige Reise aus Anlass der Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris 2024 inklusive Übernachtung, Transfer, Besuch des Deutschen Hauses und der Fan Zone. Tickets zu Wettbewerben sind nicht im Gewinn enthalten. Die Anreise zum nächstgelegenen Hauptbahnhof, ist vom Hauptgewinner selbst zu organisieren und auf eigene Kosten zu gewährleisten.

      Jeder Hauptgewinner ist selbst dafür verantwortlich, dass er die Einreisebestimmungen nach Frankreich erfüllt, insbesondere die notwendigen Ausweisdokumente mitführt. Eine Barauszahlung der Reise ist ausgeschlossen.

      Zudem erhält der jeweilige Verein der Hauptgewinner zusätzliche 2.500,- € inkl. MwSt. für die Vereinskasse.

    3. Kein Umtausch

      Die Gewinne können nicht mit offenen Forderungen verrechnet oder auf eine andere Person übertragen werden. Die Zahlung des Gewinnes erfolgt an den Verein.

    4. Gewinnbenachrichtigung und Annahme des Gewinns. Veröffentlichung der Gewinner

      Die Landesgewinner werden bis zum 04.12.2023 per E-Mail unter Verwendung der im Onlineformular angegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Sollte die Votingphase verlängert werden, verschiebt sich dieser Termin entsprechend. Meldet sich der Landesgewinner nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung zurück, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Das gilt in diesem Fall für die Zahlung an den Verein. Gleiches gilt, wenn der Landesgewinner oder der Verein den Gewinn nicht annehmen. Fällt ein Landesgewinner durch persönliche Nicht-Annahme weg, ist der Veranstalter berechtigt, den jeweils Nächstplatzierten nachzurücken. Lehnt der zugehörige Verein die Annahme des Gewinns ab, so kann der Landesgewinner noch an der Verlosung des Hauptpreises teilnehmen. Ein Anspruch auf die Gewinnsumme für den Verein besteht nicht und es erfolgt keine Nachziehung.

      Die Hauptgewinner werden bis zum 04.12.2023 per E-Mail unter Verwendung der im Teilnahmeformular angegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Sollte die Votingphase verlängert werden, verschiebt sich dieser Termin entsprechend. Meldet sich der Hauptgewinner nicht innerhalb von 3 Wochen nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung zurück, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Das gilt in diesem Fall sowohl für den persönlichen Gewinn des Hauptgewinners (Reise) als auch für die Zahlung an den Verein. Gleiches gilt, wenn der Gewinner oder der Verein den Gewinn nicht annehmen. Fällt ein Hauptgewinner durch persönliche Nicht-Annahme weg, ist der Veranstalter berechtigt, einen neuen Gewinner frei auszulosen. Lehnt der zugehörige Verein die Annahme des Gewinns ab, so bleibt der Anspruch auf den persönlichen Gewinn des Hauptgewinners (Reise) bestehen. Ein Anspruch auf die Gewinnsumme für den Verein besteht nicht und es erfolgt keine Nachziehung.

      Die Vorstellung der Gewinner erfolgt ab dem 05.12.2023. Sollte die Votingphase verlängert werden, verschiebt sich dieser Termin entsprechend.

  7. Annahme der Teilnahmebedingungen

    Alle Beteiligten am Gewinnspiel „Vereinsheld:innen 2023 der Sparkassen-Finanzgruppe“ erkennen die Teilnahmebedingungen als verbindlich an, der Nominierende beim Absenden des Online-Formulars, der Vereinsheld, wenn er seiner Nominierung zustimmt.

    Einwilligungen zur Veröffentlichung der Namen und Bilder für die Präsentation der Gewinner und die Dokumentation der Reise werden separat von jedem einzelnen Gewinner nochmal eingeholt.

  8. Änderung der Teilnahmebedingungen/Beendigungsrecht

    Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Erworbene Rechte aller Beteiligten bleiben dabei unberührt. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

  9. Ausschluss von Teilnehmern

    Der Veranstalter behält sich vor, Nominierende oder Vereinshelden von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder wenn sich Personen der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern. Einen Nachweis braucht der Veranstalter dafür nicht zu führen. Ein Verdacht auf solche Handlungen ist für den Ausschluss ausreichend. Der Veranstalter dokumentiert dies intern.

  10. Verwendung von Bildern

    Der Nominierende räumt dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf das Gewinnspiel „Vereinsheld:innen gesucht“ beschränkte einfache Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an den ihm hochgeladenen Bildern zur Verwendung im Internet (wie unter Ziffer 4 beschrieben) ein. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.

    Der Nominierende versichert, dass die durch ihn hochgeladenen Bilder frei von den Rechten Dritter sind, die der vorgenannten Rechteeinräumung entgegenstehen (z. B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte) und er frei über die Fotos verfügen darf. Insbesondere garantiert er, dass die Rechte sämtlicher Personen, die auf hochgeladenen Filmen oder Fotos abgebildet sind, insbesondere das Recht am eigenen Bild, beachtet und er sich die entsprechenden Nutzungs- und Weitergaberechte hat einräumen lassen.

  11. Haftung

    Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

    Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit des Gewinnspiels unter www.sparkasse.de/vereinshelden oder für die unvollständige Übermittlung der Daten, sowie für sonstige Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren, es sei denn er hat die Schäden nach dem vorstehenden Absatz zu vertreten.

    Sollte der Veranstalter wegen der vertragsgemäßen Verwendung der Daten des Vereinshelden, der Ansprache des Nominierenden per E-Mail oder der Nutzung der hochgeladenen Bilder, so wie sie in Ziffer 4 und 9 beschrieben sind, von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Nominierende den Veranstalter von der Haftung frei.

  12. Datenschutz

    Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist die Angabe personenbezogener Daten durch den Nominierenden unerlässlich. Mit der Teilnahme erklären sich der Nominierende und der Vereinsheld ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter, DSGV, als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und die mit der Durchführung des Gewinnspiels beauftragte sindholm GmbH die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Fotografie und vergleichbare Daten) zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz erhebt, verarbeitet und nutzt. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeleitet, außer wenn die Person zugestimmt hat und es – beispielsweise zur Buchung der Reise – zur Abwicklung des Gewinnspiels notwendig ist. Außerdem nutzen wir den Vornamen und Namen sowie E-Mail-Adresse bzw. die Daten des Vereinshelden, um Sie im Falle eines Gewinns anzuschreiben. Vornamen, Namen und E-Mail-Adresse speichern wir dazu in einem separaten E-Mail-Verteiler, der abweichend von den übrigen Daten erst am 31.12. des Folgejahrs gelöscht wird, insofern keine anderweitigen gesetzlichen Fristen bestehen. Während des Wettbewerbszeitraums nutzen wir die Daten zusätzlich, um die Beteiligung am Wettbewerb auszuwerten und die Gewinner zu ermitteln und zu kontaktieren.

    Organische Posts, die über Social-Media veröffentlicht werden, müssen nach Beendigung der Vertragslaufzeit nicht gelöscht werden.

    Die Nutzung personenbezogener Daten zu werblichen Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden nur im Rahmen des Gewinnspiels verwendet und nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht.

    Der Nominierende und der Vereinsheld können jederzeit ihre Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten widerrufen und somit von der Teilnahme zurücktreten.

    Der Vereinsheld erklärt sich durch Erklärung gegenüber dem Nominierenden und mit der E-Mail Bestätigung mit der Veröffentlichung seines Namens auf der Internetseite www.sparkasse.de/vereinshelden und in den sozialen Netzwerken durch den Veranstalter für die Teilnahme und im Falle eines Gewinns einverstanden.

    Zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels hat der Veranstalter, DSGV, die Agentur sindholm GmbH, Kaiserswerther Str. 282, 40474 Düsseldorf beauftragt. Sie kommt bestimmungsgemäß mit den Daten der Nominierenden und Vereinshelden in Kontakt und ist zum Datenschutz verpflichtet worden.

    Im Übrigen erklären wir hier die Datenschutzhinweise DSGV / Bereich Sportförderung für anwendbar und unterwerfen dieses Gewinnspiel dem dortigen Schutzniveau, mit der Maßgabe, dass die Durchführung des hiesigen Spiels den vertraglichen Zweck darstellt. Die Datenschutzhinweise sind einsehbar unter folgendem Link:

    https://vereinsheld-gesucht.de/datenschutz.

  13. Schlussbestimmungen

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.